Die Hausordnung ist Teil der Allgemeinen Schulordnung!
Sie soll helfen, Unfälle zu vermeiden und privates sowie öffentliches Eigentum vor Zerstörung oder Beschädigung zu schützen. Sie richtet sich an die Eigenverantwortlichkeit jeder an Schule beteiligten
Person.
Unsere Schule soll ein Ort des gegenseitigen Respekts, Toleranz und gegenseitiger Rücksichtnahme sein, in der sich
Jeder wohlfühlen soll.
Die Hausordnung soll die Einsicht bestärken, dass ein friedliches, zielorientiertes und individuelles Zusammenleben in einer
Gemeinschaft nur gewährleistet ist, wenn jeder bereit ist, sich an vereinbarte Regeln und Vorschriften zu halten.
1.
An unserer Schule gelten die Grundwerte des menschlichen,
gewaltfreien und fairen
Miteinanders aller an Schule beteiligten
Personen.
Schüler, Lehrer und Eltern begegnen sich mit Akzeptanz und Respekt voreinander.
Wir …
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lösen Konflikte verbal und konstruktiv.
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können bei gravierenden Auseinandersetzungen die Beratungs- und Vertrauenslehrer, die Schulsozialarbeiterin,
der Klassenlehrer und in letzter Instanz die Schulleitung ansprechen.
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geben Wertgegenstände dem Eigentümer bzw. im Sekretariat oder beim Hausmeister ab, wenn wir
diese auf dem Schulgelände finden. Fundsachen werden beim Hausmeister 6 Monate aufbewahrt und
anschließend in die Kleidersammlung gegeben.
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bringen keine Gegenstände in die Schule, die die eigene oder die Gesundheit Anderer gefährdet.
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beschädigen keine Gegenstände mutwillig und informieren zuständige Personen, wenn aus Versehen Dinge kaputt
gehen, so dass sie zeitnah repariert bzw. ersetzt werden können.
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werfen Abfälle und Papier in die dafür vorgesehenen Eimer: Wände bleiben sauber.
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gehen mit Pflanzen und Tieren, insbesondere mit unserem
Schulhund, pfleglich um und leisten den Anweisungen der Lehrkräfte Folge.
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verhalten uns bei Toilettengängen so, dass unser Nachnutzer nicht von Ekel ergriffen wird
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ahnden jegliche
Gewalt gegen Personen oder Gegenstände durch Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.
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respektieren die Meinung anderer und akzeptieren eine gemeinsam erarbeitete
Lösung.
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helfen, wenn uns jemand um Hilfe bittet oder wenn wir erkennen, dass jemand Hilfe benötigt
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achten eigenes genauso wie das Eigentum anderer.
Schüleraufsichten arbeiten verantwortungsvoll und werden von allen an Schule beteiligten Personen
respektiert.
2.
Sobald wir das Schulgelände betreten, verhalten wir uns so, dass unsere Schule ein Ort des
Wohlfühlens ist.
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Jeder Schüler verpflichtet sich regelmäßig am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen
teilzunehmen.
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Unterrichts- und Kurzstundenplan sind auf der Homepage hinterlegt.
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Der täglich aktuelle Vertretungsplan befindet sich ebenfalls auf unserer Homepage und ist durch die Schüler
täglich, spätestens um 18:00 Uhr, einzusehen.
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Bei Verhinderungen der Schüler meldet ein Sorgeberechtigter sein Kind telefonisch oder per E-Mail bis 07:30
Uhr eines Tages ab
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Bei Wiederbesuch der Schule ist eine schriftliche Mitteilung der Sorgeberechtigten über die Dauer der Krankheit dem Klassenlehrer vorzulegen.
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Sorgeberechtigte können ihr Kind bis zu 3 fortlaufenden Tagen,
insgesamt jedoch nicht länger als 10 Tage, selbst vom Unterricht entschuldigen.
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Dauert die Krankheit mehr als 10 Unterrichtstage, kann die Schule die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangen.
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Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule die Vorlage ärztlichen oder schulärztlichen Zeugnisses
verlangen (§5 der Thüringer Schulordnung).
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Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Schulleitung Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen vor; teilt diese jedoch den
Sorgeberechtigten vor Inkrafttreten schriftlich mit.
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Wird durch unentschuldigtes Fehlen eine angekündigte Leistungsüberprüfung versäumt, so wird diese mit der Note „6“ bewertet.
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Eine Freistellung vom Sportunterricht wird aufgrund eines ärztlichen Attestes ausgesprochen. Es entbindet nicht von der Teilnahme am Unterricht!
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Schülerinnen und Schüler treffen sich nach Ankunft an der Haltestelle auf dem Schulgelände neben dem Speiseraum.
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Der freie Zutritt zum Schulbereich bzw. Schulgebäude obliegt ausschließlich der zur Schule gehörenden Personen.
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Schulfremde Personen dürfen den Schulbereich nur mit Erlaubnis der Schulleitung und nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat betreten.
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Das Schulgelände ist in der Regel an Unterrichtstagen ab 07:00 Uhr geöffnet, bei starkem Regen/ Schnee erfolgt der
Aufenthalt im Speiseraum.
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Nach 15:00 Uhr ist der Zugang nur noch zu eindeutig festgelegten Schulveranstaltungen möglich.
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Der Zugang zum Schulgebäude und zur Turnhalle erfolgt für Schüler ausschließlich über den linken Hofeingang neben dem Speiseraum.
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Der rechte Hofeingang über den Wirtschaftshof darf ohne Genehmigung nicht betreten werden.
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Die Schülerinnen und Schüler sind über die Brandschutzanweisungen zu Beginn des Schuljahres aktenkündig zu belehren. Stellplätze für die Klassen sind durch die
Klassenlehrer entsprechend bekanntzugeben.
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Die Festlegungen zum Alarmton sind entsprechend der Belehrungen einzuhalten (Alarmfall: Sirenenton).
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In akuten Pandemiefällen, die den Regelbetrieb einschränken, sind den Hinweisen durch die Schulleitung unbedingt Folge zu leisten.
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Auf dem gesamten Schulgelände und während Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes sind das Rauchen, der Konsum alkoholischer Getränke und Energy Drinks
sowie der Besitz, das Konsumieren und Handeln von Drogen strengstens verboten.
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Das Tragen von Abzeichen, Plaketten, Anstecknadeln, Aufklebern u.ä. Zeichen ist nur gestattet, wenn diese den Bildungs- und Erziehungszielen der Schule nicht
entgegenstehen. Die Entscheidung darüber fällt der Fachlehrer in Absprache mit der Schulleitung.
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Der Aushang von Plakaten ist nur mit Genehmigung der Schulleitung erlaubt.
3.
Die Räume der Schule sind sauber zu halten und während des
Unterrichtes verhalten wir uns so, wie wir auch von Mitmenschen behandelt werden
wollen.
- Mit dem Vorklingeln um 07:30 Uhr begeben sich alle Schüler zu ihrem Unterrichtsraum und halten sich diszipliniert vor diesem Unterrichtsraum auf.
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Die Unterrichtsräume werden nur im Beisein einer Lehrkraft betreten.
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Regeln der Ordnung, Sauberkeit und Hygiene sind dabei zu beachten.
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Klassen oder Kurse, die unvorhergesehen keinen Unterricht erhalten, melden das durch den Klassensprecher/
Stellvertreter im Sekretariat. Dort erhalten die Schüler Auskunft, in welchem Raum sie sich aufhalten sollen.
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Schülerinnen und Schüler, die einen späteren Schulbeginn haben, halten sich auf dem Schulgelände neben dem Speiseraum oder im Speiseraum auf.
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In den Fachräumen gilt die Fachraumordnung, die von den entsprechenden Fachlehrern aktenkundig zu belehren
ist.
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Das Essen im Unterricht ist untersagt und nur bei umfangreicheren Arbeiten (mindestens 60 Minuten) gestattet.
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Das Trinken im Unterricht ist erlaubt.
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Das Benutzen von elektronischen Geräten (z.B. Handy), ist ohne Erlaubnis des Fachlehrers im Unterricht nicht gestattet.
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Beim Betreten eines Unterrichtsraumes steckt jeder Schüler sein Handy in die dafür vorgesehene Tasche der
„Handygarage".
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Das Öffnen von Fenstern erfolgt nach Anweisung durch die Lehrkraft.
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Das Werfen von Gegenständen aus dem Fenster und durch den Unterrichtsraum ist untersagt.
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Die Stühle sind nach Unterrichtsschluss hochzustellen, Fenster zu schließen, Heizung herunterzuregeln und die digitale Tafel auf Standby zu schalten.
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Alle Unterrichtsräume werden in einem ordentlichen Zustand übergeben.
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Insbesondere für die Umkleidekabinen der Sporthalle gilt, dass keine Wertsachen, kein Geld, keine
elektronischen Geräte mitzuführen sind. Die Schule sowie die Lehrkräfte haften nicht bei Diebstahl.
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Im Ausnahmefall ist eine Deponierung von Geld und anderen Wertgegenständen im Sekretariat während der Unterrichtszeit möglich. Diebstähle sind sofort zu
melden.
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Die Klasse hält sich ruhig vor dem Unterrichtsraum auf.
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Jeder Schüler ist für das Gelingen des Unterrichts mitverantwortlich, indem er pünktlich zu Unterrichtsbeginn erscheint, seine Schulsachen vollständig auspackt
und seine Mitschüler beim Lernen nicht stört. Jeder Schüler hört aufmerksam zu und arbeitet aktiv mit.
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Jede Klasse ist für die Sauberkeit des Unterrichtsraumes selbst verantwortlich. Grundsätzlich werden die Räume nach Unterrichtsschluss durch die Schülerinnen
und Schüler aufgeräumt und grob gereinigt.
4. Während
der Pausen verhalten wir uns rücksichtsvoll gegenüber allen an Schule beteiligten Personen.
- Während der ersten kleinen Pause, nach der ersten Unterrichtsstunde, frühstücken die Schüler, außer im Chemieraum und Computer-Kabinett, im Unterrichtsraum und wechseln nach dem Vorklingeln
den Fachraum. Als Trinkflaschen sollten keine Glasflaschen verwendet werden.
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Während der kleinen Pause, nach der dritten und fünften Stunde bleiben die Schülerinnen und
Schüler in den Unterrichtsräumen, sofern sie nicht den Raum wechseln müssen.
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In den großen Pausen begeben sich die Schülerinnen und Schüler sofort nach dem Unterricht auf
den hinteren Pausenhof.
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In der zweiten Hofpause dürfen sich die Schüler auch im Speiseraum aufhalten.
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Ein Verbleib in anderen Räumen und auf den Fluren ist ohne Grund (Toilettengänge ausgenommen)
nicht gestattet.
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Die Unterrichtsräume sind zu verschließen.
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Lehrer und Schüler verbleiben nach dem Abklingeln bei schlechtem Wetter im Raum, auch in der
Turnhalle. Der Raumwechsel erfolgt nach dem Vorklingeln.
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Das Rennen im Schulgebäude, das Klettern am Treppengeländer, an den Fenstern, an Umzäunungen,
Müllbehältern, der Pyramide auf dem Schulhof sowie
an Bäumen ist aus Sicherheitsgründen strengstens untersagt.
5. Das Schulgelände wird nur mit Erlaubnis verlassen.
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Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände ohne Genehmigung der Lehrkraft und
pädagogischer Fachkräfte während der Unterrichtszeit einschließlich der Pausen nicht verlassen.
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Schüler dürfen in unterrichtsfreien Zeiten das Schulgelände nur mit schriftlichem Einverständnis der
Sorgeberechtigten verlassen; unterliegen mit Verlassen des Schulgeländes aber nicht mehr dem Versicherungsschutz durch die Schule.
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Schülerinnen und Schüler, die wegen plötzlich auftretender Krankheit nicht länger am
Unterricht teilnehmen können, melden sich bei der unterrichtenden Lehrkraft ab und sprechen im Sekretariat vor. Dort wird ihnen gesagt, in welchem Raum sie sich
bis zur Abholung aufhalten sollen.
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Nach Schulschluss ist das Schulgebäude unverzüglich zu verlassen.
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Schüler, die mit dem Bus fahren, warten auf dem Schulgelände neben dem Speiseraum. Alle anderen Schüler
verlassen umgehend das Schulgelände.
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Die Benutzung der Haltestelle (B176) ist nach der 6. und 8. Stunde erst ab Klasse 9 erlaubt.
6.
Mit schuleigenen und (privaten) digitalen Geräten gehen wir
sorgsam um.
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Möbel, Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel sind sorgfältig zu behandeln.
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Lehrmittel, Karten, Computer u.ä. dürfen nur mit Erlaubnis des Fachlehrers benutzt werden.
Schäden sind sofort zu melden. Für mutwillige Beschädigungen werden Schüler haftbar gemacht.
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Unter dem Begriff „digitalen Geräte“ sind alle Geräte gemeint, die auditive, visuelle und/ oder
textliche Daten aufnehmen, abspielen, speichern und/ oder übertragen können.
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Die digitalen Geräte sind mit Betreten des Schulgeländes auszuschalten.
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Aufnahmen jeglicher Art von an Schule beteiligten Personen sind innerhalb des gesamten
Schulgeländes ausdrücklich verboten.
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Die Nutzung digitaler Geräte ist während des Unterrichts ausdrücklich nur mit Erlaubnis der
Lehrkraft gestattet.
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Die Nutzung von eigenen Laptops und Tablets ist erst ab Klassenstufe 9 und mit Erlaubnis
der jeweiligen Lehrkraft erlaubt.
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Musik hören ist während des Unterrichts nur mit Erlaubnis der jeweiligen Lehrkraft
erlaubt.
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Laserpointer sind für Schüler verboten.
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Für Wertgegenstände, alle privat mitgebrachten elektronischen Geräte (z.B. Handys, Tablets o.ä.) und deren Sicherheitsüberprüfung wird seitens der Schule
keine Haftung übernommen.
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Bei Verstößen gegen benannte Regeln wird der Schüler einmalig verwarnt.
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Bei weiteren Verstößen sind Lehrkräfte berechtigt, das entsprechende digitale Gerät einzuziehen
und dem Schüler am Ende des Unterrichtstages auszuhändigen. Der Verstoß ist durch die Lehrkraft zu dokumentieren.
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Im wiederholten Fall wird das digitale Gerät bei der Schulleitung abgegeben und ist durch einen
Sorgeberechtigten dort abzuholen.
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Die Lehrplaninhalte zur
Medienpädagogik werden durch alle pädagogischen Fachkräfte in den Unterricht integriert.
7.
Fahrräder und andere Fahrzeuge dürfen nur mit Erlaubnis der
Schulleitung auf den dafür vorgesehenen Flächen des
Schulgeländes abgestellt werden.
- Fahrräder und andere Kleinkraftfahrzeuge müssen auf dem Schulgelände geschoben werden. Das Abstellen dieser Fahrzeuge erfolgt auf eigene Gefahr.
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Erlaubt ist das Abstellen von Fahrrädern in den dafür vorgesehenen Fahrradständern auf dem
Wirtschaftshof.
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Nach dem Abstellen der Fahrräder ist der Wirtschaftshof sofort über den Gehweg vor der Schule
zu verlassen.
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Kleinkraftfahrzeuge sind auf der dafür vorgesehenen Fläche neben der Turnhalle sachgemäß
abzustellen und ordnungsgemäß anzuschließen.
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Das Formular zum Einholen der Erlaubnis des Abstellens des Fahrrades oder Kleinkraftfahrzeuges
auf dem Schulgelände befindet sich auf der Homepage der Schule im Downloadbereich bzw. kann im Sekretariat abgeholt werden.
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Für die Sicherung seines Fahrrades oder Kleinkraftfahrzeuges gegen Diebstahl ist jeder Schüler
selbst verantwortlich.
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Für gestohlene Fahrräder/ Kleinkraftfahrzeuge oder Vandalismus leistet die Schule keinen
Ersatz.
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Der Parkplatz ist Betriebsgelände.
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Das Parken für Mitarbeiter ist kostenpflichtig und nur auf den dafür vorgesehenen Flächen
gestattet, gegenseitige Behinderungen sind auszuschließen.
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Die Parkordnung ist durch Kennzeichnung und Beschilderung verbindlich vorgegeben. Außerdem
gelten die Regelungen der StVO. Für Fahrzeugschäden, welche auf dem Parkplatz entstehen, wird seitens der Schule keine Haftung übernommen.
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Zuwegungen und Parkflächen werden
nur auf Laufbreite geräumt und gestreut.
8. Bei Verstößen gegen die Hausordnung wird in
angemessener Weise reagiert.
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Gegenstände, welche den Unterricht stören/ stören könnten, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Sollte dies dennoch geschehen, müssen diese Gegenstände
von dem Schüler an den Fachlehrer ausgehändigt werden. Über den Zeitpunkt der Rückgabe entscheidet die Schulleitung.
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Folgende pädagogische Maßnahmen sind einzuhalten:
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Gespräch mit dem Schüler
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Lob und Ermahnung
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gemeinsames Gespräch mit Eltern und Lehrern
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schriftlicher Hinweis an Eltern bei schweren häufigen
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Pflichtverletzungen
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formlose Missbilligung
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Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, den Schüler sein
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Fehlverhalten erkennen lassen
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Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts nach
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Benachrichtigung der Eltern
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Änderung der Sitzordnung
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vorübergehendes Einziehen von Gegenständen, die den
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Unterricht gestört haben
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Schadens
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Täter-Opfer-Ausgleich
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Erst danach werden Ordnungsmaßnahmen nach § 51 Abs. 3 Tür SchulG wirksam, die den Grundsätzen der
Verhältnismäßigkeit entsprechen und immer zuerst angedroht werden.
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Vor Wirksamwerden muss eine Anhörung der Sorgeberechtigten erfolgen.
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Die pädagogischen sowie Ordnungsmaßnahme dürfen ausdrücklich niemals eine körperliche Züchtigung, ehrverletzende Maßnahme, Bestrafung durch Leistungsnoten oder
Kollektivstrafe darstellen.